>Wimmer<    Ursprung des Namen 

 Quelle: verschiedene Lexika

Wim|mer, die; -, -n (schweiz., sonst landsch.): Weinlese

 Wim|mer, der; -s, - [mhd. wimmer, H. u.]: 1. (veraltend) harte, knorrige, schwer zu bearbeitende ... 

Wimmer: 1. Vorwiegend bairisch-österreichischer Standesname zu mhd. wideme, widem >Brautgabe, Wittum<, dann vor allem >das ...

Wimmer, ungerichteter, oft wellenförmiger Verlauf der Fasern oder Jahresringe im Holz, auch Wimmerwuchs genannt.

Wim|mer m. 5 1. harte Stelle im Holz, Knorren; 2. Schwiele; 3. schweiz.: Winzer

 

Widmann: oberdeutscher Standesname; Bildung auf -mann zu mhd. wideme (→Wimmer [1.]). Bereits um einen festen Familiennamen ...Wimbauer: bairisch-österreichischer Standesname zu mhd. wideme, widem >Brautgabe, Wittum<, dann vor allem >das der Kirche ...

Quelle:   „Das große Buch der Familiennamen“ (Horst Naumann Weltbildverlag)

Abschrift

Wimmer, nd. Wemmer 1294 der Wimmer. BN zu mhd. widemer, ‚Inhaber eines widemen’ zu mhd. widem(e), widen, mnd. Wedeme ‚was bei der Eingehung der Ehe der Bräutigam der Braut (ursprünglich als Kaufpreis ihrem Vater) als eigen gibt; Dotierung einer Kirche, eines Klosters besonders mit Grundstücken’,-----> Wiedemann; in Gebieten alten Weinbaus mhd. windemer,wimmer  ‚Weinleser’;  auch HN zum ON Wimmer oder ÜN zu mhd. wim(m)er ‚knorriger Auswuchs an einem Baumstamme; Warze’, fnhd. Wimmer ‚Astknorren; Knäuel; Flegel’; vereinzelt auch RN ahd. wini-mari ‚Freund, Geliebter’ + ‚bekannt, berühmt, angesehen; herrlich, hervorragend, vortrefflich’. 

Quelle: Deutsches Geschlechterbuch Band 104 S.663-64

Abschrift

Der Name Wimmer kommt im Süden Deutschlands ziemlich häufig als  Geschlechtername  vor. Nach Heintze und Cascorbi, „Die deutschen Familiennamen“, Halle und Berlin 1933, wird der Name Wimmer einmal abgeleitet von mhd. windemer , gleich „Weinleser“, das andere mal mhd. widemer, d. h. der Bauer *) welcher den Widem, d. i. das Kirchengut, bebaut. Daß die Bezeichnung „Wimmer“ für „Weinleser“ durch-aus üblich war ergibt sich aus der Landesordnung  der Fürstl. Graffschaft Tirol von 1526, Buch 1, Teil 6, Kapitel 33: „ wie es mit Wimmern, Mostträgern, Saldnern u. dgl. Belonung gehalten werden soll“.